NEUROLOGIE MIT HERZ
PERSÖNLICH. KOMPETENT. EINFÜHLSAM.

Die Gepante sind eine noch relativ neue Klasse von Migränemedikamenten, die sowohl in der Akutbehandlung als auch in der Prophylaxe eingesetzt werden können. Im Unterschied zu den älteren Therapien wie Triptanen, Betablockern oder Antiepileptika greifen sie sehr gezielt in den Migränemechanismus ein.

Im Mittelpunkt steht der Botenstoff CGRP (Calcitonin Gene Related Peptide). CGRP spielt bei Migräneanfällen eine Schlüsselrolle: Er sorgt dafür, dass sich Blutgefäße im Gehirn erweitern, Entzündungsprozesse verstärkt werden und Schmerzsignale leichter weitergeleitet werden. Während Triptane indirekt auf diesen Mechanismus wirken, blockieren Gepante den CGRP-Rezeptor direkt – sie verhindern also, dass CGRP überhaupt an seiner „Andockstelle“ wirken kann. Dadurch werden Migräneattacken abgeschwächt oder verhindert.

Ein großer Vorteil: Gepante wirken ohne die Blutgefäße zu verengen. Das unterscheidet sie entscheidend von den Triptanen. Das bedeutet, dass auch Patienten, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben oder aus diesem Grund keine Triptane einnehmen dürfen, von den Gepanten profitieren können.

Zurzeit sind drei Präparate klinisch relevant:

  • Ubrogepant – zur Akuttherapie zugelassen.
  • Rimegepant – sowohl zur Akuttherapie als auch zur Prophylaxe zugelassen.
  • Atogepant – ausschließlich zur Prophylaxe zugelassen.

Alle drei Wirkstoffe werden in Tablettenform eingenommen, was die Handhabung im Alltag einfach macht. Rimegepant liegt sogar als Schmelztablette vor, die sich auf der Zunge auflöst – praktisch für Patienten, die während einer Attacke unter starker Übelkeit leiden.

Ein weiterer Vorteil ist die gute Verträglichkeit: Gepante führen nur selten zu schweren Nebenwirkungen. Am häufigsten berichten Patienten über Müdigkeit, Übelkeit oder Verstopfung. Schwerwiegende Herz-Kreislauf-Komplikationen, wie sie bei Triptanen auftreten können, sind nicht bekannt.

Ein Nachteil ist, dass Gepante über die Leber (Enzym CYP3A4) und Transportproteine abgebaut werden. Das bedeutet, dass bestimmte andere Medikamente (z. B. einige Antibiotika, Pilzmittel, HIV-Medikamente) oder auch Grapefruitsaft ihre Wirkung beeinflussen können. Deshalb muss die Einnahme immer sorgfältig mit dem Arzt abgestimmt werden.

Zusammengefasst sind die Gepante eine moderne und zielgerichtete Therapieoption bei Migräne. Sie bieten eine wertvolle Alternative für Patienten, die Triptane nicht vertragen oder bei denen diese nicht wirken. Gleichzeitig eröffnen sie neue Möglichkeiten in der Vorbeugung, da Patienten mit Atogepant und Rimegepant täglich eine Tablette einnehmen können, um die Zahl ihrer Migränetage deutlich zu reduzieren.

Voraussetzungen für die Verordnung von Gepanten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Die Gepante sind in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnungsfähig.

Akuttherapie (Ubrogepant, Rimegepant)
Sie dürfen erst eingesetzt werden, wenn Triptane unwirksam oder nicht verträglich sind oder kontraindiziert sind (z. B. wegen einer Herz-Kreislauf-Erkrankung).

  • Zuvor muss also dokumentiert sein, dass entweder mehrere Triptane ausprobiert wurden und nicht helfen, oder dass der Patient sie aus medizinischen Gründen nicht nehmen darf.
  • Nur dann übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Prophylaxe (Rimegepant, Atogepant)

  • Auch hier gilt: Die Mittel sind erst zweite Wahl, wenn die klassische Migräneprophylaxe (Betablocker wie Metoprolol, Antiepileptika wie Topiramat, Antidepressiva wie Amitriptylin, Flunarizin) nicht ausreichend wirksam war, nicht vertragen wurde oder kontraindiziert ist.
  • Zusätzlich gilt meist die Bedingung, dass mindestens 4 Migränetage pro Monat vorliegen.
  • Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Verordnung auf GKV-Kosten erfolgen.

Weitere Punkte:

  • Vor Verordnung ist in der Regel eine Dokumentation des bisherigen Therapieversuchs notwendig (z. B. durch das Schmerztagebuch oder den Arztbericht).
  • Bei der Prophylaxe wird meist eine regelmäßige Kontrolle nach 3 Monaten empfohlen, um zu prüfen, ob die Behandlung ausreichend wirksam ist (Reduktion der Migränetage um mindestens 50 % gilt als Erfolgskriterium).


Die Inhalte (Stand 09/2025) dienen der allgemeinen Information, erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die individuelle ärztliche Beratung. Nehmen Sie Medikamente nur nach Verordnung ein und setzen Sie sie nicht eigenmächtig ab. Bei akuten Beschwerden oder Warnzeichen wenden Sie sich bitte umgehend an ärztliche Hilfe.