NEUROLOGIE MIT HERZ
Modern. Ganzheitlich. Einfühlsam.

Edaravon ist neben Riluzol das zweite Medikament, das bei Amyotropher Lateralsklerose (ALS) eingesetzt werden könnte (siehe Verordnungsfähigkeit unten). Es wirkt, indem es freie Radikale im Körper abfängt. Diese aggressiven Moleküle können Nervenzellen zusätzlich schädigen. Durch die Reduktion von oxidativem Stress soll Edaravon dazu beitragen, den Verlust von Nervenzellen zu verlangsamen und die Muskelkraft länger zu erhalten.

Wirkstoffgruppe: Antioxidans, Radikalfänger

Anwendung und Dosierung: Edaravon wird in der Regel als Infusion in die Vene verabreicht. Die Behandlung erfolgt in Zyklen: Zu Beginn erhalten Patienten meist täglich Infusionen über 14 Tage, gefolgt von einer zweiwöchigen Pause. Danach wird das Schema angepasst: Infusionen an 10 bis 14 Tagen innerhalb eines 28-Tage-Zyklus. Jede Infusion dauert etwa eine Stunde. In manchen Ländern steht inzwischen auch eine orale Formulierung (Saft) zur Verfügung, die Einnahme erfolgt dann täglich.

Besonderheiten: Edaravon ist besonders für Patienten geeignet, die sich noch in einem frühen Stadium der ALS befinden und deren Lungenfunktion noch relativ stabil ist. Studien deuten darauf hin, dass der Nutzen in diesen Krankheitsphasen am größten ist. Derzeit ist die Therapie in Deutschland nicht zugelassen.

Wechselwirkungen: Bisher sind nur wenige bedeutsame Wechselwirkungen bekannt. Dennoch ist es wichtig, den behandelnden Arzt über alle eingenommenen Medikamente zu informieren.

Kontraindikationen: Edaravon sollte nicht angewendet werden bei Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen oder bei einer bekannten Allergie gegen den Wirkstoff oder die Hilfsstoffe der Infusion.

Nebenwirkungen: Häufige Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Hautausschläge, Blutergüsse an der Infusionsstelle und Gangunsicherheit. Seltener treten allergische Reaktionen bis hin zu schweren Überempfindlichkeitsreaktionen auf.

Warnzeichen: Bitte kontaktieren Sie sofort unsere Praxis oder den Notdienst, wenn während oder nach einer Infusion Atemnot, Schwellungen im Gesicht, starker Hautausschlag oder Kreislaufprobleme auftreten. Diese Symptome können Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion sein.

ZusammenfassungEdaravon ist eine weitere zugelassene Therapie bei ALS, die vor allem im frühen Krankheitsstadium helfen kann, das Fortschreiten zu verlangsamen. Sie wird in Zyklen als Infusion oder – in neuerer Form – auch als Saft verabreicht. Auch wenn Edaravon die Erkrankung nicht heilen kann, bietet es in Kombination mit Riluzol für viele Patienten die Möglichkeit, den Verlauf günstig zu beeinflussen. Eine enge ärztliche Begleitung und regelmäßige Kontrollen sind dabei wichtig.


Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)

Edaravon ist in Deutschland nicht zugelassen. Damit fehlt die Grundlage für eine reguläre Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Patienten können das Medikament daher nicht einfach auf ein Kassenrezept erhalten. Eine Behandlung ist aktuell nur über den Einzelimport nach § 73 AMG möglich. In diesem Fall bestellt der behandelnde Arzt das Präparat aus einem Land, in dem es zugelassen ist (z. B. USA, Japan, Kanada, Schweiz).

Für die Kostenübernahme bedeutet das:

  • Keine Standarderstattung durch die GKV: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht automatisch, da keine europäische Zulassung vorliegt.
  • Einzelfallentscheidungen sind möglich: Manche Krankenkassen bewilligen die Kosten im Rahmen eines individuellen Härtefallantrags, wenn medizinisch nachgewiesen ist, dass der Patient davon profitieren könnte.
  • Häufig Selbstzahlerleistung: Wird der Antrag abgelehnt, müssen Patienten die Therapie selbst finanzieren. Die Kosten liegen im Bereich von mehreren zehntausend Euro pro Jahr.

Damit ist Edaravon in Deutschland derzeit nur in Ausnahmefällen über die GKV zugänglich und bleibt in der Regel eine individuelle Sonderlösung, während Riluzol uneingeschränkt zugelassen und regulär verordnungsfähig ist.

Die Inhalte (Stand 09/2025) dienen der allgemeinen Information, erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die individuelle ärztliche Beratung. Nehmen Sie Medikamente nur nach Verordnung ein und setzen Sie sie nicht eigenmächtig ab. Bei akuten Beschwerden oder Warnzeichen wenden Sie sich bitte umgehend an ärztliche Hilfe.