Kompetenz. Objektivität. Transparenz.
Eine neurologische Begutachtung dient der kompetenten und verlässlichen Einschätzung des neurologischen Gesundheitszustandes. Sie beginnt mit einem ausführlichen Gespräch (Anamnese), in dem wir die Krankengeschichte, das soziale Umfeld, die familiäre Situation sowie aktuelle Beschwerden und Symptome gemeinsam besprechen. Daran schließt sich eine gründliche körperliche Untersuchung an. Je nach Fragestellung können ergänzende technische Untersuchungen notwendig sein, zum Beispiel ein EEG, eine Nerven- oder Gefäßultraschalluntersuchung oder eine MRT-Bildgebung des Gehirns. So entsteht ein umfassendes Bild, das die Grundlage für die ärztliche Beurteilung bildet.
Eine neurologische Begutachtung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, etwa bei Betreuungsfragen, im Rahmen der Fahrtauglichkeit, nach Unfällen oder zur Klärung der Erwerbsfähigkeit. Auch in Fragen der Unterbringung oder Betreuung kann sie von Bedeutung sein.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine neurologische Begutachtung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie müssen vom Auftraggeber des Gutachtens getragen werden. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten.
Das Ergebnis der Begutachtung steht in vielen Fällen nicht sofort fest, da eine sorgfältige Diagnostik Zeit benötigt. Nach Abschluss der Untersuchungen informieren wir Sie sowie die beauftragende Stelle ausführlich über das Ergebnis.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben oder eine Begleitperson zur Untersuchung mitbringen wollen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.