Selbstbestimmt. Vertrauensvoll. Zukunftssicher.
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente, mit denen Sie selbstbestimmt regeln können, was in einer medizinischen oder persönlichen Notfallsituation geschehen soll. Gerade in der Neurologie – etwa bei Erkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder schweren neurologischen Einschränkungen – können Situationen eintreten, in denen Betroffene nicht mehr eigenständig über Behandlungen entscheiden können.
Warum Vorsorge so wichtig ist:Die meisten Menschen wünschen sich, auch dann selbstbestimmt zu bleiben, wenn sie eines Tages nicht mehr sprechen oder entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – und welche Sie ablehnen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen trifft. So behalten Sie Kontrolle und Sicherheit, selbst wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können.
Ärztliche Begleitung und Beratung:Als Facharzt für Neurologie in Willich beraten wir Sie gerne zu medizinischen Fragen, die im Rahmen einer Patientenverfügung auftreten können. Dabei geht es nicht um juristische Formulierungen, sondern um eine fachliche Einschätzung neurologischer Krankheitsverläufe und deren mögliche Auswirkungen. Wir helfen Ihnen, die Konsequenzen einzelner Entscheidungen besser zu verstehen, damit Sie eine informierte und persönliche Wahl treffen können.
Eine rechtzeitig erstellte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt Ihnen Sicherheit und entlastet Angehörige in schweren Situationen. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und medizinische Hintergründe verständlich zu erklären. So behalten Sie auch in unsicheren Zeiten Ihre Selbstbestimmung.
Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch gerne auf Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Patientenverfügung an.
Leitfaden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung der Ärztekammer Nordrhein
Vorsorgevollmacht (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)
Textbausteine Patientenverfügung (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)